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Denkschrift

Entwurf einer Denkschrift an das Appellationsgericht in Wien vom 18. Februar 1820, hg. von Joseph Schmidt-Görg. Einführung, Übertragung und Anmerkungen von Dagmar Weise, 1953
(Reihe III Ausgewählte Handschriften in Faksimile-Ausgaben, Band 1)

29,00 Euro
Bestellung beim Carus-Verlag

Inhalt:

  • Der Weg der Handschrift

  • Zur Geschichte der Vormundschaft Beethovens über seinen Neffen Karl

  • Beschreibung der Handschrift

  • Vorbemerkungen zur Übertragung

  • Übertragung und kritischer Bericht

  • Benutzte Literatur

  • Vollständiges Faksimile der Denkschrift

59 Seiten und 46 Seiten Faksimile

Zum Autor/Herausgeber:

Dr. Dagmar von Busch-Weise (geb. 1926), aufgewachsen in Nürnberg. 1933 Musikschule W. Spilling (Klavier, Cembalo), ab 1945 Konservatorium Nürnberg. Ab 1945 Studium der Medizin, Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Psychologie in Bamberg, Erlangen und Bonn. 1949 Promotion in Bonn über ein Skizzenbuch Beethovens zur Chorfantasie op. 80. Anschließend bis 1964 wissenschaftliche Assistentin am Beethoven-Archiv Bonn. Zahlreiche Veröffentlichungen zu Beethoven, Schwerpunkte: Skizzen, Briefe, Ikonographie.

Zusammenfassung:

Beethovens Bruder Kaspar Karl, der am 15. November 1815 starb, hinterließ ein Testament, das einen Rechtsstreit zwischen Beethoven und seiner Schwägerin Johanna van Beethoven um die Vormundschaft über den Neffen Karl nach sich zog. Nach über vier Jahre andauernden Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Vormundschaft mehrmals wechselte, wendet sich Beethoven letztendlich an das Appellationsgericht. Im vorliegenden Entwurf zu dieser Denkschrift nimmt Beethoven Bezug zu den Berichten des Magistrats und stellt nochmals ausdrucksstark die Sachlage aus seiner Sicht dar. Das Autograph umfasst 46 Seiten, in denen Beethoven seine Gedanken ausarbeitet. Sie sind geprägt durch zahlreiche Änderungen, Streichungen und Nachträgen, im Schreibduktus zeigt sich zudem, wie emotionsgeladen diese Angelegenheit war. Beethoven hatte mit seiner Eingabe ans Appellationsgericht Erfolg, denn im April 1820 wurde ihm die Vormundschaft über seinen Neffen Karl zugesprochen.